Kategorie-Icon

Erholungsgebiet Barßel-Saterland

Elisabethfehnkanal

Der Elisabethfehnkanal ist der letzte intakte Fehnkanal Deutschlands. Fehnkanäle sind das typische Element einer Fehnsiedlung: „Die ideale Fehnsiedlung besteht, in den Niederlanden wie in Deutschland, aus einem oder mehreren ins Moor getriebenen, ursprünglich schiffbaren Kanälen, an denen die Siedlerhäuser wie an einer Perlenschnur aufgereiht sind.

Der Fehnkanal, die Hauptwieke, diente zunächst zur Entwässerung des Moores, zum Abtransport des Torfes mit getreidelten Schiffen und zur Anfuhr von Baumaterial, Dünger usw.“ – so Wikipedia (Stichwort Moorkolonisierung). Man beachte die Formulierung „ursprünglich schiffbare Kanäle“, denn von den vielen Fehnkanälen ist nur noch ein einziger als schiffbarer Fehnkanal übrig geblieben: der Elisabethfehnkanal, der damit zu einem unbedingt erhaltenswerten, weil noch lebendigen Kulturdenkmal wird.

In einer Email an die Bürgerinitiative beschreibt das Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege dieses Kulturdenkmal:

Elisabethfehnkanal – ein Kulturdenkmal: Der 1855-1885 als Teil des Hunte-Ems-Kanals erbaute Elisabethfehnkanal wurde vom Landesamt für Denkmalpflege als der zuständigen Fachbehörde bereits im Oktober 1995 „als letzter intakter Fehnkanal mit 14,83 km Länge vom Küstenkanal(Kampe) bis zur Einmündung in die Sagter Ems bzw. Leda“ in seiner Gesamtheit als technisches Kulturdenkmal ausgewiesen.

Die Ausweisung gemäß § 3.3 NDSchG umfaßt die Teilstücke I (im Gemeindegebiet Friesoythe) und II (Gemeindegebiet Barßel), sowie die Schleusenanlagen Brandreeken (mit Betriebshäuschen, Dammbalkenlager, Klinkerpflaster und Kanalwärterhaus),Reekenfeld (mit Schleusenwärterhaus und Ahorn-Baumbestand), Elisabethfehn (mit Klinker-pflasterung) und Osterhausen (mit ehem. Schleusenwärterhaus).

Außerdem gehören zur Gruppenausweisung die Eisenbahnbrücke Oldenburger Straße/Schleusenstraße und die Straßenbrücken Hauptstraße( L 29, km 4.379) und Klosterstraße (K 307, km 4.474). Die 3 erneuerten Klappbrücken an der Oldenburger Straße wurden als Gruppenbestandteil ohne eigenen Denkmalwert aufgenommen.

Daneben wurde als eigenständige Gruppe der angrenzende Kanalabschnitt des Bollinger-/ Barßeler Kanals als Denkmal ausgewiesen, die Schleusenanlage Elisabethfehn und die Kanalbrücke Hauptstraße verzahnen die beiden Gruppen, die sich an dieser Stelle überlappen.  

Last but not Least wurde auch noch das heute als Moor- und Fehnmuseum genutzte ehemalige Kanalwärtergehöft Oldenburger Straße 1 mit ehemaligem Stallgebäude 2011 diesen beiden Gruppen zugeordnet und wird seither ebenfalls als Baudenkmal geführt.

Die Ausweisung erfolgte seinerzeit in enger Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Weser-Ems und der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Cloppenburg.

(Informationen des Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Email an BI vom 9.11.2012)

Beim Abruf von Google Maps Karten werden unter Umständen personenbezogene Daten wie z.B. Ihre IP-Adresse erfasst und an den Anbieter in den USA weitergeleitet. Mehr Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Ich möchte die Karte trotzdem nutzen.